Mitglied vom DBNT e. V. werden

Auf dieser Seite können Sie sich über die verschiedenen Mitgliedsoptionen informieren.

Falls Sie Mitglied im DBNT e. V. werden möchten, füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag vollständig aus, kreuzen Sie Ihre gewünschte Mitgliedschaft an und senden Sie den Antrag an die u. a. Adresse.

Auszug aus der Satzung des DBNT e. V.:

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Der Antrag auf Aufnahme in den Verband ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

(2) Nach Prüfung des Antrages entscheidet der Vorstand über die Aufnahme und den Mitgliederstatus. Lehnt der Vorstand einen Aufnahmeantrag ab, so hat der Antragsteller ein Einspruchsrecht an die nächste ordentliche Mitgliederversammlung, welche in diesem Fall abschließend über den Aufnahmeantrag entscheidet.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, richten Sie diese bitte an info@dbnt-ev.de. Wir werden Ihre Frage schnellstmöglichst beantworten.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Bereich der Narbentherapie hat.

(2) Der Verband hat folgende Mitglieder:

a) Ordentliche Mitglieder
Natürliche Personen, die ganz oder überwiegend im Fachbereich der Narbentherapie tätig sind.

b) Fördernde Mitglieder
Natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften, Vereine, Unternehmen, welche die Zwecke des Verbandes unterstützen. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

c) Ehrenmitglieder
Personen, die sich durch ihren Einsatz für den Verband oder den Fachbereich der Narbentherapie besondere Verdienste erworben haben. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung bestimmt und sind von der Beitragspflicht befreit.

d) Außerordentliche Mitglieder
Der Vorstand kann als außerordentliche Mitglieder Personen aufnehmen, die Interesse an der narbentherapeutischen Behandlung haben und die die Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Wird die in a) beschriebene Beschäftigung mit der Narbentherapie aufgegeben, prüft der Vorstand eine Umwandlung der ordentlichen in eine außerordentliche Mitgliedschaft und teilt dem Mitglied den evtl. daraus folgenden Wechsel des Status mit. Über einen Einspruch des Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 4 Ordentliche Mitgliedschaft

(1) Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder haben aktives und passives Wahlrecht und Anspruch auf alle vom jeweiligen Organ, auf welches sich die Mitgliedschaft bezieht, unentgeltlich oder gegen kostendeckendes Entgelt vorgehaltenen Leistungen.

§ 7 Beiträge

(1) Die Mitglieder sind zur Zahlung des von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Bei besonderer Notlage kann der Verbandsvorstand Beitragsermäßigungen gewähren. Der Mitgliedsbeitrag ist Bringschuld und jährlich im Voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Befindet sich ein Mitglied mit der Beitragszahlung ohne das hierfür von der Beitragsordnung vorgesehene Einverständnis des DBNT im Rückstand, so ruhen seine ihm aus der Mitgliedschaft erwachsenen Rechte bis zum vollständigen Ausgleich der Beitragsschuld.

Fachversorger

Zusätzlich zu den genannten Mitgliedschaften, können Sanitätshäuser, in denen ein oder mehrere ordentliche Mitglieder tätig sind, einen Antrag zur Aufnahme als „Fachversorger im DBNT e. V.“ stellen. Voraussetzung für diese Mitgliedschaft ist der Nachweis von mind. 120 Narbentherapeutischen Versorgungen.

Damit verbunden ist eine Verlinkung auf der Homepage des DBNT e. V.. Dieser Link wird auf einer interaktiven Deutschlandkarte mit allen Firmendaten dargestellt. Der Link dient der Werbung. Diese Verlinkung ist gebührenpflichtig (600,- € jährlich, Stand 2014). Das Sanitätshaus darf den Zusatz „Fachversorger im DBNT e. V.“ zum Zwecke der eigenen Werbung nutzen. Es wird über Aktivitäten des DBNT e. V. regelmäßig informiert und zu Versammlungen eingeladen. Der „Fachversorger im DBNT e. V.“ hat den Status eines Fördermitgliedes und kein Stimmrecht

Deutscher Bundesverband für Narbentherapie e.V.

c. o. Innungsgeschäftsstelle der Gesundheitshandwerke
Bei Schuldts Stift 3
20355 Hamburg
E-Mail: info@dbnt-ev.de